Ein sicherer Waffenschrank, damit man der Verantwortung gerecht wird
Unfälle, unbedachter Umgang oder Schlimmeres können die Folgen sein, wenn nicht ordnungsgemäß untergebrachte Waffen in falsche Hände geraten. Und stets ist dann der Waffenbesitzer (völlig zu Recht) in der Verantwortung, wenn sich so etwas zuträgt.
Es gibt also klare Verhaltensregeln im Umgang sowie in der Lagerung von Waffen im Haushalt, die konsequent umzusetzen sind. Zunächst einmal sollten Waffen und Munition IMMER separat gelagert werden. Die Waffen müssen ungeladen und verriegelt untergebracht sein. Dann kann man sich auch erlauben, dass sie in einer verschlossenen Glasvitrine verstaut sind – solange die Munition sicher und getrennt in einem Waffenschrank (wagner-sicherheit.de/waffenschraenke/) oder ähnlichen sicheren Aufbewahrungsort verwahrt ist!
Zur Verwahrung der Munition ist zu sagen, dass diese am besten nicht nur verschlossen untergebracht ist. Den Schlüssel dazu sollte man ebenfalls sicher verwahren. Am besten an einem Ort, den man nur selber kennt (gerade wenn Kinder im Haushalt sind). Des Weiteren sollte man den Schlüssel immer bei sich tragen, wenn er nicht gerade in entsprechender Weise verborgen und insofern sicher verwahrt ist.
Ganz wichtig ist, dass man von diesem Schema nicht abweicht. Das verbietet auch die berühmte Kanone im Nachtschrank. Wohl dokumentiert ist der Fall von Winnenden, wo der junge Amokläufer sich einer Waffe aus dem Nachtschrank des Vaters bemächtigte, wo auch irrwitzige Mengen an Munition untergebracht waren. Ein solches Risiko darf man als Waffenbesitzer einfach nicht eingehen! Und überhaupt – wir leben nicht im wilden Westen, wo eine Waffe in nächster Reichweite zum Schlaflager noch halbwegs berechtigt gewesen sein mag. Heutzutage ist es hierzulande einfach absurd, wenn man eine Waffe in einem Haushalt mit Kindern im Nachtschrank deponiert und dazu noch soviel Munition verstaut, dass man vom Nachtschrank aus einen Bürgerkrieg beginnen könnte. Die denkbar schlimmsten Konsequenzen trugen sich in Winnenden zu, wo sich ein Amoklauf, der erst auf solche Weise ohne Weiteres möglich wurde, zugetragen hat.